Nach dem Einwegkunststoffverbot, das ab dem 01.07.2021 in Kraft getreten ist und das unter anderem den Vertrieb von Plastikstrohhalmen, -rührstäbchen und Styropor-einwegverpackungen verbietet, wurden nun weitere Änderungen im Verpackungsgesetz beschlossen. Die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) sieht vor, dass ab Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés in Kraft tritt. Wir fassen zusammen was Gastronomiebetriebe über das neue Gesetz wissen sollten.