Mehrwegpflicht in der Gastronomie – das ändert sich mit dem VerpackG2
Nach dem Einwegkunststoffverbot von 2021, das Produkte wie Plastikstrohhalme, Rührstäbchen oder Styropor-Einwegverpackungen untersagt, geht der Gesetzgeber mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG2) einen Schritt weiter.
Seit Januar 2023 gilt in Deutschland eine Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie. Damit müssen viele Betriebe ihren Gästen künftig eine Mehrweg-Alternative zu Einwegverpackungen anbieten.
Was bedeutet die Mehrwegpflicht konkret?
Restaurants, Bistros, Imbisse und Cafés, die Speisen oder Getränke to go anbieten, sind verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative bereitzustellen.
Diese dürfen nicht teurer sein als die Einwegoption – lediglich ein Pfand darf erhoben werden.
Ziel ist es, den Verbrauch von Einwegverpackungen deutlich zu reduzieren und nachhaltigere To-Go-Lösungen zu fördern.
Welche Betriebe sind betroffen – und wer ist ausgenommen?
Die Mehrwegpflicht betrifft grundsätzlich alle Gastronomiebetriebe mit Take-away-Angeboten.
Kleine Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten und einer Verkaufsfläche unter 80 m² sind jedoch ausgenommen.
Sie müssen stattdessen erlauben, dass Kund:innen eigene Mehrwegbehälter mitbringen dürfen – sofern hygienische Standards eingehalten werden.
Warum ist die Mehrwegpflicht wichtig?
Die Mehrwegregelung soll helfen, Abfallmengen zu senken und wertvolle Ressourcen zu schonen.
Gerade in der Gastronomie entstehen durch To-Go-Verpackungen große Mengen an Müll.
Durch Mehrwegoptionen kann der ökologische Fußabdruck deutlich reduziert werden – ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit im Alltag.
Wie können Betriebe die Umstellung umsetzen?
Viele Restaurants setzen bereits auf Kooperationen mit Mehrwegsystem-Anbietern wie RECUP, Vytal oder Relevo.
Diese Systeme stellen Behälter bereit, übernehmen die Rücknahme und sorgen für einfache Handhabung.
Wichtig ist, die Kundschaft frühzeitig über die neuen Mehrwegangebote zu informieren und Abläufe im Team klar zu regeln.
Fazit: Nachhaltigkeit wird zur neuen Normalität
Die Mehrwegpflicht ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und ressourcenschonendem Konsum.
Sie fordert Betriebe heraus, eröffnet aber auch Chancen – für umweltbewusstes Handeln, zufriedene Gäste und ein modernes Image.